Das elektronische ESTA System

Das ESTA vereinfacht die Reise in die USA für viele Bürger verschiedener Staaten. Auch ohne die Beantragung eines aufwendigen Visums ist es möglich mit einem gültigen ESTA per Flugzeug oder auch per Schiff in die USA einzureisen. Der Sinn dieses Systems ist die Vereinfachung kurzzeitiger Aufenthalte in den Vereinigten Staaten. Hauptsächlich handelt es sich bei der ESTA um einen Schutz der amerikanischen Sicherheit, die Behörden möchten sicherstellen, dass man kein Sicherheitsrisiko für die USA ist. Um unter dem ESTA einreisen zu können, muss der Grund der Reise entweder privater oder geschäftlicher Natur sein. Die Dauer des Aufenthalts darf höchstens 90 Tage betragen. Außerdem ist es von Nöten, während der Reise im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein und dass man Staatsbürger einer der folgenden Staaten ist um das ESTA nutzen zu können:

  • Andorra
  • Australien
  • Belgien
  • Brunei
  • Chile
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Japan
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Malta
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Tscheche Rep.
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich

Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich ein ESTA zu erhalten um dann in die USA einzureisen. Man sollte einen ESTA-Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt stellen. Es sind allerdings auch Registrierungen bis kurz vor Abflug erlaubt, da in der Regel eine Genehmigung in wenigen Minuten erfolgt. Für die Antragsstellung wird eine Gebühr erhoben. Es ist auch möglich einen ESTA-Antrag für maximal 50 Personen zu beantragen. Innerhalb dieser 90 Tage Aufenthalt kann man auch beispielsweise nach Kanada, Mexico und in die Karibik reisen und auch wieder zurückreisen.

Es ist nötig bei jeder Einreise genügend finanzielle Mittel bereit zu halten um auch versichern zu können, dass man es sich leisten kann die USA zu bereisen. Es ist auch notwendig ein Rückflugticket vorweisen zu können um zu gewährleisten, dass man die USA auch wieder verlässt. Ansonsten kann es sein, dass einem die Einreise verwehrt wird. Nach einer Bestätigung des ESTA hat man die Möglichkeit 2 Jahre lang in die USA zu reisen. Allerdings sollte man darauf achten, dass ein gültiges ESTA kein 100 prozentige Garantie für eine Einreise ist. Das letzte Wort bei einer Einreise hat der Beamte an der amerikanischen Grenze.

Falls der Reisepass mit dem das ESTA beantragt wurde abläuft, verfällt auch die Gültigkeit des ESTA. Es ist notwendig in einer solchen Situation einen neuen ESTA-Antrag zu stellen. Mit einem genehmigten ESTA kann man theoretisch beliebig oft in die USA einreisen. Es ist auch notwendig, dass Babys und Kinder ein ESTA besitzen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass das Kind im Besitz eines elektronischen Reisepasses ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte und das Kind nicht im Besitz eines elektronischen Reisepasses ist, wird dem Kind die Einreise verweigert. Eine Neuerung die Anfang 2016 in Kraft getreten ist, ist dass wenn man sich seit 2011 in den Ländern Irak, Syrien, Iran oder sich im Sudan aufgehalten hat eine Einreise durch ESTA verweigert wird. So möchte die USA eine vereinfachte Einreise von Terroristen ausschließen. Personen die in diesem Zeitraum einen dieses dieser Länder besucht haben, müssen ein Visum beantragen.

Folgende Informationen sind bei dem Antrag für die Einreisegenehmigung notwendig:

  • Reisepassnummer
  • Persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum
  • Flugnummer des Flugzeuges, mit dem der Reisende in die USA einreist (bei Umsteigeverbindungen in Europa ist somit der letzte Flug anzugeben)
  • Name und Anschrift der ersten Unterkunft in den USA oder Anschrift des Autovermieters

Zudem sind einige persönliche Fragen zu beantworten. So wird nach ansteckenden Krankheiten, körperlichen oder geistigen Störungen, Straftaten oder Verurteilungen, aber auch nach terroristischen Aktivitäten oder Verbrechen während des Nazi-Regimes gefragt.

Häufig gestellte Fragen:

Ist es möglich sich länger als 90 Tage in den USA aufzuhalten oder kann ich mein ESTA verlängern?

Mit einem ESTA kann man sich maximal 90 Tage in den USA aufhalten, es ist nicht möglich diese 90 Tage vom ESTA zu verlängern. Es ist auch nicht ratsam die Anzahl der vorgegebenen Tage zu überschreiten. Falls dies der Fall ist kann es sein, dass man ein Einreiseverbot für die nächsten Jahre erhält.

Ist es auch möglich mit einem ESTA in den USA einer Arbeit nachzugehen?

ESTA ist nur für einen privaten oder geschäftlichen Zweck geeignet. Es ist daher strikt verboten einer Arbeit nachzugehen, egal ob diese bezahlt oder unbezahlt ist. Falls man bei einem solchen Verstoß ertappt wird, kann man damit rechnen eine Einreisesperre für ca 10 jahre zu erhalten.

Ich war im letzten Jahr auf Grund einer Hochzeit im Iran, werde ich problemlos mit dem ESTA einreisen können?

Es ist nicht möglich ein ESTA zu beantragen, falls man in der Zeit nach dem Jahr 2011 den Iran besucht hat. Der Grund ist hierbei egal. In einem solchen Fall ist es notwendig ein Visum zu beantragen.

Ich bin türkischer Staatsbürger mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland, kann ich auch in diesem Fall ein ESTA beantragen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müssen Staatsbürger einer der folgenden Länder sein: ”Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Japan, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Malta, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tscheche Rep., Ungarn, Vereinigtes Königreich“

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